Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung
Ausstellung einer Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung nach dem üFMS-B über das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0
Im Beschluss des G-BA über eine "Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B)" [1] vom 17.03.2016 sind im § 1, Satz 1 die Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS) definiert. Im Satz 2 wird weiterhin geregelt, dass teilnehmende Krankenhäuser einen entsprechenden Zuschlag für die Teilnahme an einem üFMS erhalten können.
Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt – in Vertretung von BÄK, DKG und DPR – für Krankenhäuser unentgeltlich Teilnahmebestätigungen/Konformitätserklärungen für die Teilnahme am Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 (www.kh-cirs.de) als üFMS gemäß der Anforderungen des G-BA aus.
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Ablaufverfahren der Ausstellung und die Dokumente zum Download.
Ablaufverfahren (siehe auch Abbildung 1)
- Das Krankenhaus lädt Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung sowie einer Selbsterklärung des Krankenhauses runter.
In der Selbsterklärung gibt das Krankenhaus an, welcher CIRS-Bericht (Fall-Nummer) an das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 berichtet wurde und versichert zudem einen CIRS-Bericht aus dem Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 für das lokale Risikomanagement im Krankenhaus zu nutzen. - Das Krankenhaus übermittelt die ausgefüllten Dokumente an die BÄK.
- Die BÄK prüft die Existenz eines CIRS-Berichts zu der angegebenen Fall-Nummer im Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 und das Vorliegen der unterzeichneten Selbsterklärung.
Bei Unstimmigkeiten kontaktiert die BÄK das Krankenhaus und hält Rücksprache. - Das BÄK übermittelt die unterschriebene Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung an das Krankenhaus.
- Die BÄK vernichtet die Selbsterklärung nach erfolgter Prüfung.
Die Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung zum üFMS Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 sowie der Selbsterklärung des Krankenhauses finden Sie hier.
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Dokumente ausschließlich per E-Mail an teilnahmebestaetigung-kcnd@baek.de
Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns gern unter der folgenden Durchwahl telefonisch erreichen: 030 400 456 – 574
Abbildung 1: Ausstellung Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung KH-CIRS.de
Verwendung der Daten
- Durchführung der Prüfung von Mitarbeitern der BÄK, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
- Verwendung von Fall-Nummer des CIRS-Berichts in Verbindung mit den Angaben des Krankenhauses ausschließlich für die Prüfung zur Ausstellung der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung.
- Vernichtung der Selbsterklärung des Krankenhauses über die Teilnahme am Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 nach erfolgter Prüfung.
Quelle
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B). BAnz AT 04.07.2016 B3