CIRS Berlin ÄZQ Deuschte Krankenhaus Gesellschaft Deutscher Pflegerat e.V.

Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung nach dem üFMS-B über das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0

Im Beschluss des G-BA über eine "Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B)" [1] vom 17.03.2016 sind im § 1, Satz 1 die Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS) definiert. Im Satz 2 wird weiterhin geregelt, dass teilnehmende Krankenhäuser einen entsprechenden Zuschlag für die Teilnahme an einem üFMS erhalten können.

Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt – in Vertretung von BÄK, DKG und DPR – für Krankenhäuser unentgeltlich Teilnahmebestätigungen/Konformitätserklärungen für die Teilnahme am Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 (www.kh-cirs.de) als üFMS gemäß der Anforderungen des G-BA aus.

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Ablaufverfahren der Ausstellung und die Dokumente zum Download.

Ablaufverfahren (siehe auch Abbildung 1)

  1. Das Krankenhaus lädt Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung sowie einer Selbsterklärung des Krankenhauses runter.
    In der Selbsterklärung gibt das Krankenhaus an, welcher CIRS-Bericht (Fall-Nummer) an das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 berichtet wurde und versichert zudem einen CIRS-Bericht aus dem Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 für das lokale Risikomanagement im Krankenhaus zu nutzen.
  2. Das Krankenhaus übermittelt die ausgefüllten Dokumente an die BÄK.
  3. Die BÄK prüft die Existenz eines CIRS-Berichts zu der angegebenen Fall-Nummer im Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 und das Vorliegen der unterzeichneten Selbsterklärung.
    Bei Unstimmigkeiten kontaktiert die BÄK das Krankenhaus und hält Rücksprache.
  4. Das BÄK übermittelt die unterschriebene Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung an das Krankenhaus.
  5. Die BÄK vernichtet die Selbsterklärung nach erfolgter Prüfung.

Die Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung zum üFMS Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 sowie der Selbsterklärung des Krankenhauses finden Sie hier.

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Dokumente ausschließlich per E-Mail an teilnahmebestaetigung-kcnd@baek.de

Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns gern unter der folgenden Durchwahl telefonisch erreichen: 030 400 456 – 574

Abbildung 1: Ausstellung Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung KH-CIRS.de

Ablaufverfahren "Ausstellung einer Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung nach der üFMS-B über Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0"

Verwendung der Daten

  • Durchführung der Prüfung von Mitarbeitern der BÄK, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
  • Verwendung von Fall-Nummer des CIRS-Berichts in Verbindung mit den Angaben des Krankenhauses ausschließlich für die Prüfung zur Ausstellung der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung.
  • Vernichtung der Selbsterklärung des Krankenhauses über die Teilnahme am Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 nach erfolgter Prüfung.

 

Quelle

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B). BAnz AT 04.07.2016 B3